Fassung 0.5 · Entwurf, juristisch noch nicht geprüft
Teilnahmebedingungen für das Scooly-Empfehlungsprogramm
Diese Bedingungen gelten zwischen dem Betreiber von Scooly (nachfolgend „Scooly“) und Personen, die am Empfehlungsprogramm teilnehmen (nachfolgend „Teilnehmer“).
1. Gegenstand
Scooly stellt Teilnehmern einen persönlichen Empfehlungslink zur Verfügung. Registriert sich eine Person über diesen Link bei Scooly und schließt sie anschließend ein kostenpflichtiges Abonnement ab, erhält der Teilnehmer eine Vergütung nach Ziffer 4.
Das Empfehlungsprogramm begründet kein Arbeits-, Dienst- oder Gesellschaftsverhältnis und keine Handelsvertretung. Der Teilnehmer handelt eigenständig und im eigenen Namen.
2. Teilnahme
Die Teilnahme setzt ein Scooly-Konto und eine Bewerbung über die dafür vorgesehene Seite voraus. Scooly prüft jede Bewerbung und entscheidet nach eigenem Ermessen über die Aufnahme. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht; eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
Teilnehmen können Personen ab 15 Jahren. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, benötigt die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Diese ist bei der Bewerbung in schriftlicher Form nachzuweisen; die Aufnahme erfolgt erst nach Prüfung des Nachweises. Der gesetzliche Vertreter kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; die Teilnahme endet dann nach Ziffer 8.
Der Empfehlungslink ist persönlich. Er darf nicht übertragen, verkauft oder gemeinsam genutzt werden.
3. Zuordnung von Empfehlungen
Eine Empfehlung wird dem Teilnehmer zugeordnet, wenn die geworbene Person sich über seinen Link registriert. Die Zuordnung erfolgt über die aufgerufene Adresse sowie – sofern die geworbene Person in die Verwendung entsprechender Cookies eingewilligt hat – über ein Cookie mit einer Laufzeit von 30 Tagen. Ohne diese Einwilligung ist eine Zuordnung nur möglich, wenn die Registrierung im selben Besuch erfolgt.
Jede geworbene Person wird höchstens einem Teilnehmer zugeordnet. Maßgeblich ist die erste Zuordnung. Ein Anspruch auf Zuordnung besteht nicht, wenn eine technische Zuordnung nicht zustande kommt.
4. Vergütung
Die Vergütung beträgt 30 Prozent des Betrages, den die geworbene Person für ein Abonnement tatsächlich gezahlt hat. Maßgeblich ist der nach Abzug etwaiger Rabatte oder Gutschriften tatsächlich vereinnahmte Betrag.
Für die Vergütung gelten zwei Fristen. Erstens muss die erste Zahlung der geworbenen Person innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Registrierung erfolgen; geschieht dies nicht, entfällt die Zuordnung und es entsteht keine Vergütung. Zweitens werden ab dieser ersten Zahlung alle weiteren Zahlungen für die Dauer von zwölf Monaten vergütet. Danach entsteht keine weitere Vergütung, auch wenn das Abonnement fortbesteht.
Wechselt die geworbene Person also erst einige Zeit nach ihrer Registrierung in ein kostenpflichtiges Abonnement, verkürzt das die Vergütungsdauer nicht.
Ein Vergütungsanspruch entsteht erst mit dem tatsächlichen Zahlungseingang bei Scooly, nicht bereits mit dem Abschluss eines Abonnements.
Der Teilnehmer erhält keine Vergütung für Personen, die er selbst geworben hat, indem er den eigenen Link verwendet oder ein weiteres eigenes Konto anlegt.
Beendet die geworbene Person ihr Abonnement, entfällt die Vergütung mit der ersten Zahlung, die dadurch ausbleibt. Nimmt sie das Abonnement innerhalb der laufenden zwölf Monate wieder auf, entsteht für die weiteren Zahlungen erneut ein Anspruch.
Die Vergütung eines Teilnehmers ist auf 1.000 Euro je Kalendermonat begrenzt. Maßgeblich ist der Monat, in dem die jeweilige Zahlung bei Scooly eingegangen ist. Erreicht ein Teilnehmer diese Grenze, tritt Scooly mit ihm in Verbindung, um eine individuelle Vereinbarung zu treffen; eine Kürzung ohne Mitteilung findet nicht statt.
5. Stornierung
Wird eine Zahlung erstattet, zurückgebucht oder rückabgewickelt, entfällt die darauf entfallende Vergütung. Sie wird aus dem Guthaben des Teilnehmers entfernt, sofern sie noch nicht ausgezahlt wurde.
Bereits ausgezahlte Vergütungen werden nicht zurückgefordert.
6. Auszahlung
Vergütungen werden als Guthaben geführt und ausgezahlt, sobald sie 25,00 Euro erreichen. Die Auszahlung erfolgt monatlich, in der Regel zum Monatsende, auf die vom Teilnehmer hinterlegte Zahlungsverbindung. Solange keine Zahlungsverbindung hinterlegt ist, bleibt das Guthaben bestehen.
Für die erste Auszahlung eines Teilnehmers gilt kein Mindestbetrag: Sie erfolgt zum nächsten Monatsende über das dann bestehende Guthaben, gleich in welcher Höhe. Ab der zweiten Auszahlung gilt der Mindestbetrag nach Absatz 1.
Die Vergütung wird brutto ausgezahlt. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, seine Einkünfte zu versteuern und etwaige Melde- oder Anzeigepflichten zu erfüllen. Scooly führt keine Steuern für den Teilnehmer ab und schuldet keine steuerliche Beratung.
Guthaben verfällt nicht. Endet die Teilnahme, wird ein bestehendes Guthaben ab 25,00 Euro einmalig abgerechnet.
7. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer wirbt für Scooly wahrheitsgemäß und kennzeichnet Werbung als solche, soweit dies rechtlich geboten ist.
Nicht gestattet sind insbesondere:
- unaufgeforderte Nachrichten (Spam) in jeder Form,
- Aussagen über Scooly, die unzutreffend sind oder einen Erfolg zusichern, den Scooly nicht zusagt – etwa bestimmte Noten,
- das Auftreten im Namen von Scooly oder das Erwecken des Eindrucks, für Scooly zu sprechen,
- bezahlte Suchmaschinen- oder Plattformwerbung auf die Marke „Scooly“ oder darauf beruhende Bezeichnungen,
- das Anlegen von Konten oder Abonnements zum Zweck der eigenen Vergütung,
- die Verwendung des Links in Umgebungen, die sich an Kinder unter 13 Jahren richten.
Marken, Namen und Gestaltungsmittel von Scooly dürfen zur Bewerbung des Programms verwendet werden, solange die Herkunft erkennbar bleibt und kein Eindruck einer geschäftlichen Verbindung über dieses Programm hinaus entsteht.
8. Laufzeit und Beendigung
Die Teilnahme ist unbefristet. Beide Seiten können sie jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Mit dem Ende der Teilnahme wird der Empfehlungslink deaktiviert; bereits entstandene Vergütungen bleiben bestehen und werden nach Ziffer 6 abgerechnet.
Bei einem Verstoß gegen Ziffer 7 kann Scooly die Teilnahme mit sofortiger Wirkung beenden. Vergütungen, die auf einem solchen Verstoß beruhen, entstehen nicht und werden nicht ausgezahlt.
Scooly kann die Teilnahme außerdem vorübergehend sperren, wenn ein Verdacht auf einen Verstoß nach Ziffer 7 zu prüfen ist. Während einer Sperre werden keine neuen Empfehlungen zugeordnet, es entsteht keine weitere Vergütung, und bereits bestehendes Guthaben wird bis auf Weiteres nicht ausgezahlt. Das Guthaben bleibt bestehen und verfällt nicht.
Der Teilnehmer wird über eine Sperre in seinem Konto unterrichtet und kann sich unter kontakt@scooly.dev dazu äußern. Ergibt die Prüfung keinen Verstoß, wird die Sperre aufgehoben und das Guthaben nach Ziffer 6 abgerechnet.
9. Änderungen
Scooly kann diese Bedingungen sowie Vergütungssatz, Vergütungsdauer und Auszahlungsgrenze für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Teilnehmer mindestens 30 Tage vorher in Textform mitgeteilt. Bereits entstandene Vergütungen bleiben von einer Änderung unberührt.
Widerspricht der Teilnehmer der Änderung nicht bis zu ihrem Inkrafttreten und nimmt er weiter teil, gilt die Änderung als angenommen. Er kann die Teilnahme stattdessen jederzeit nach Ziffer 8 beenden.
10. Datenschutz
Für die Teilnahme verarbeitet Scooly die bei der Bewerbung angegebenen Daten, die Angaben zur Zahlungsverbindung sowie – bei Minderjährigen – den Nachweis der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Der Nachweis wird nicht öffentlich zugänglich gemacht und ausschließlich zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung verwendet.
Der Teilnehmer erhält Angaben darüber, wie viele Personen über seinen Link registriert wurden und wie viele davon ein Abonnement abgeschlossen haben. Er erfährt nicht, um welche Personen es sich handelt.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Scooly.
11. Haftung
Scooly haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Scooly nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit des Empfehlungslinks oder auf eine bestimmte Höhe von Vergütungen besteht nicht.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der übrige Inhalt wirksam.